Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung?
Ja, bei einer Preiserhöhung haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.
Wann greift das Sonderkündigungsrecht?
Immer wenn Ihr Stromanbieter den Preis erhöht. Das gilt für:
- Erhöhung des Arbeitspreises (ct/kWh)
- Erhöhung der Grundgebühr
- Wegfall von Boni oder Rabatten
Wie funktioniert das?
Ihr Anbieter muss Sie mindestens 6 Wochen vor der Preiserhöhung informieren. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung haben Sie das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung zu kündigen, unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit.
Was machen wir für Sie?
- Wir überwachen Preisänderungen Ihres Anbieters
- Bei einer Erhöhung sprechen wir die Sonderkündigung für Sie aus
- Gleichzeitig suchen wir den besten neuen Tarif
- Der Wechsel erfolgt nahtlos zum Zeitpunkt der Preiserhöhung
Tipp
Werfen Sie Preiserhöhungsschreiben nicht weg, leiten Sie sie an uns weiter. Wir prüfen, ob ein Wechsel sich lohnt.