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Wer muss als Vertragsinhaber angegeben werden?

Der Vertragsinhaber muss immer die Person sein, auf die der aktuelle Stromvertrag läuft.

Warum ist das wichtig?

Wir können rechtlich nur den Vertrag einer Person kündigen, wenn diese uns auch die Vollmacht dafür erteilt hat. Stimmt der Name nicht überein, kann die Kündigung abgelehnt werden.

Ausnahmen

  • Neueinzug/Umzug: Bei einem Neueinzug spielt der bisherige Vertragsinhaber keine Rolle, da ein neuer Vertrag abgeschlossen wird
  • Abweichender Kontoinhaber: Die Bankverbindung kann auf eine andere Person laufen
  • Separate Rechnungsadresse: Möglich, z. B. bei Mietobjekten

Ehepartner im Vertrag

Wenn auf der Rechnung beide Ehepartner stehen, können Sie auch beide Namen angeben. Der Vertrag kann auf zwei Personen laufen.