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Was bedeutet die Beauftragung?

Die Beauftragung ist die rechtliche Grundlage dafür, dass wir in Ihrem Namen handeln können.

Was ist die Beauftragung?

Rechtlich gesehen ist die Beauftragung eine Vollmacht. Sie erlaubt uns, für Sie den Energieanbieter zu wechseln, und zwar den gesamten Prozess von der Kündigung bis zur Anmeldung beim neuen Versorger.

Was dürfen wir damit?

  • ✅ Bestehende Energieverträge kündigen
  • ✅ Neue Energieverträge abschließen
  • ✅ Mit Anbietern und Netzbetreibern kommunizieren
  • ✅ Rechnungen prüfen und Zählerstände übermitteln

Was dürfen wir NICHT?

  • ❌ Änderungen ohne Ihre Zustimmung vornehmen
  • ❌ Zugriff auf Ihr Bankkonto
  • ❌ Daten an Dritte weitergeben
  • ❌ Andere Verträge (Telefon, Versicherung etc.) ändern

Jederzeit widerrufbar

Die Vollmacht gilt ausschließlich für Ihren Energievertrag und kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden. Ein formloser Hinweis per E-Mail oder Telefon genügt.