extragrün erhöht Gaspreise 2026: Arbeitspreis steigt um 81 Prozent
Von Lucas Brauer, Kundenberatung3 Min Lesezeit21. September 2026Was ändert sich bei extragrün zum 14. November 2026?
Ein aktuelles Preisanpassungsschreiben von extragrün an einen Gaskunden in Weißenfels (Sachsen-Anhalt) zeigt eine der stärksten Erhöhungen, die uns 2026 bislang begegnet sind: Zum 14. November 2026 steigt der Arbeitspreis von 9,75 auf 17,61 Cent pro Kilowattstunde (brutto) — ein Plus von 7,86 Cent bzw. rund 81 Prozent. Der monatliche Grundpreis bleibt mit 13,87 Euro unverändert.
Bei einem Jahresverbrauch von 8.100 Kilowattstunden steigen die Gesamtkosten dadurch von rund 956 auf etwa 1.593 Euro im Jahr — ein Plus von rund 637 Euro bzw. etwa 67 Prozent. Das Schreiben datiert vom 14. September 2026, die neuen Konditionen gelten exakt zwei Monate später.
Warum erhöht extragrün die Preise?
Die beigefügte Kostenaufschlüsselung zeigt ein ähnliches Bild wie bei anderen aktuellen Fällen: Energiesteuer, Konzessionsabgabe, CO2-Preis, Netzentgelte und Messstellenbetriebsentgelt bleiben bei diesem Tarif alle unverändert. Die komplette Erhöhung steckt im Posten für Beschaffung und Vertrieb, der von rund 324 auf rund 858 Euro im Jahr steigt — mehr als eine Verdreifachung allein bei diesem Kostenbestandteil.
Als Begründung verweist extragrün im Anschreiben allgemein auf steigende Kosten für Energieerzeugung, Netznutzung und Umlagen sowie auf geopolitische Unsicherheiten an den internationalen Energiemärkten. Konkretere Zahlen liefert dafür die tabellarische Aufschlüsselung selbst, nicht der Fließtext des Schreibens.
Wie stark ist das im Vergleich zu anderen aktuellen Erhöhungen?
Mit 81 Prozent liegt diese Erhöhung deutlich über dem, was wir bei anderen Anbietern zuletzt dokumentiert haben — etwa bei Fuxx mit rund 44 Prozent oder MONTANA mit rund 36 Prozent. Auch der bundesweite Durchschnitt, den wir im Ratgeber zum Gaspreisanstieg 2026 für August 2026 mit rund 11,56 Cent pro Kilowattstunde ermittelt haben, liegt klar unter dem neuen extragrün-Preis von 17,61 Cent. Der bisherige Preis von 9,75 Cent lag dagegen bereits unter diesem Marktdurchschnitt.
Das zeigt: Wie stark eine einzelne Preiserhöhung ausfällt, hängt stark vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab — ein pauschaler Marktdurchschnitt sagt wenig darüber aus, was auf einer konkreten Rechnung ankommt.
Was bedeutet das für Sie als extragrün-Kunde?
Bei einer Preiserhöhung steht Ihnen ein Recht zu, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform zu kündigen — das räumt extragrün im Schreiben selbst ein. Sie müssen dafür keine Frist einhalten und können den Vertrag genau zu dem Datum beenden, ab dem die neuen Preise gelten würden.
Bei einer Erhöhung dieser Größenordnung lohnt sich ein Vergleich in aller Regel deutlich, unabhängig davon, wie der bisherige Tarif zustande kam.
Was können Sie jetzt tun?
Sie müssen die Kündigung nicht selbst aufsetzen oder den Markt selbst durchsuchen. Wir prüfen, was ein Wechsel des Gasanbieters für Sie konkret bringt, und übernehmen anschließend die komplette Abwicklung: Kündigung, Fristen, Anmeldung beim neuen Versorger.
Bezahlt werden wir nur im Erfolgsfall mit 30 Prozent der tatsächlich erzielten Ersparnis. Sie sind während des gesamten Wechsels zu keinem Zeitpunkt ohne Gas — die Versorgung läuft gesetzlich garantiert nahtlos weiter. Angesichts der für den Winter erwarteten weiteren Preiserhöhungen lohnt sich ein Vergleich gerade jetzt besonders.
Häufige Fragen
Ist eine Preiserhöhung um 81 Prozent überhaupt zulässig?
Grundsätzlich ja, solange die formalen Anforderungen eingehalten werden — es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe einer Preiserhöhung. Ihnen steht dafür im Gegenzug ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
Warum steigen bei extragrün nur die Beschaffungskosten, nicht Netzentgelte oder Steuern?
Laut der beigefügten Aufschlüsselung blieben Netzentgelte, Messstellenbetrieb und alle Steuern/Abgaben bei diesem Tarif unverändert. Die komplette Erhöhung entfällt auf den Kostenanteil für Beschaffung und Vertrieb, den der Anbieter selbst kalkuliert.
Wie stark steigt meine Rechnung durch die Erhöhung konkret?
Bei 8.100 Kilowattstunden Jahresverbrauch steigen die Gesamtkosten um rund 637 Euro im Jahr. Bei geringerem oder höherem Verbrauch verschiebt sich der Betrag entsprechend proportional.
Wie schnell kann ich bei einer solchen Preiserhöhung kündigen?
Sie können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt kündigen, an dem die neuen Preise wirksam werden. Eine schriftliche Kündigung reicht dafür aus.
Muss ich die Kündigung bei extragrün selbst aufsetzen?
Nein. Entscheiden Sie sich für einen Wechsel über die WechselFabrik, übernehmen wir die Kündigung, alle Fristen und die Anmeldung beim neuen Versorger komplett für Sie.
Dieser Artikel wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft und gegebenenfalls Änderungen vorgenommen.

Lucas Brauer · Kundenberatung
Neu im Team und mit vollem Einsatz dabei, Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihren Tarifwechsel.
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