Gasnetzentgelte 2026: Warum die Gasrechnung trotz wegfallender Umlage steigen kann
Von Petra Mirlach, Kundenberatung & Großkunden5 Min Lesezeit31. August 2026Was ändert sich 2026 auf meiner Gasrechnung?
Zwei Posten bewegen sich 2026 gegenläufig. Die Gasnetzentgelte steigen im bundesweiten Schnitt um rund 11 Prozent — für eine Familie im Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch sind das etwa 61 Euro brutto mehr im Jahr. Gleichzeitig fällt die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 komplett weg. Sie lag zuletzt bei 0,289 Cent pro Kilowattstunde und entlastet denselben Haushalt um durchschnittlich rund 69 Euro brutto.
Unterm Strich heben sich beide Effekte im Durchschnitt fast genau auf. Das ist die gute Nachricht — und zugleich die Falle: Der Durchschnitt gilt für kaum jemanden. Wo Sie wohnen, entscheidet darüber, ob Sie 2026 tatsächlich etwas sparen oder trotz der weggefallenen Umlage mehr zahlen.
Wie sich der Gaspreis insgesamt zusammensetzt und welcher Anteil überhaupt beeinflussbar ist, steht im Ratgeber zum Gaspreis.
Warum steigen die Netzentgelte, obwohl die Umlage wegfällt?
Weil es zwei völlig verschiedene Posten sind, die nichts miteinander zu tun haben.
Die Gasspeicherumlage war ein Krisenkind: Sie wurde 2022 eingeführt, um die staatlich angeordnete Befüllung der Gasspeicher zu bezahlen. Diese Kosten übernimmt ab 2026 der Bund über den Klima- und Transformationsfonds. Für die Gaskunden verschwindet damit ein Posten von der Rechnung — bundesweit ein Entlastungsvolumen von über drei Milliarden Euro, von dem rund eine Milliarde auf private Haushalte und kleine Verbraucher entfällt.
Die Netzentgelte dagegen bezahlen den Betrieb der Gasleitungen, und die stehen unter einem strukturellen Druck: Die Netze müssen weiter unterhalten werden, während immer mehr Haushalte auf Wärmepumpen oder Fernwärme umsteigen. Weniger transportiertes Gas bedeutet, dass dieselben Fixkosten auf weniger Kilowattstunden verteilt werden. Der Preis pro Kilowattstunde steigt also nicht, weil das Netz teurer würde, sondern weil weniger Schultern es tragen. Dieser Effekt verschwindet nicht wieder — er verstärkt sich in den kommenden Jahren eher.
Ein dritter Posten kommt unabhängig davon obendrauf: der CO2-Preis auf Gas, der jährlich weiter steigt.
Wie stark trifft es mich je nach Wohnort?
Deutlich unterschiedlich — die Netzentgelte werden regional festgelegt, nicht bundesweit. Für einen Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch sieht die Spanne 2026 so aus:
- Saarland: +21 Prozent, rund 133 Euro mehr im Jahr
- Thüringen: +20 Prozent, rund 121 Euro
- Schleswig-Holstein: +20 Prozent, rund 114 Euro
- Hamburg: +19 Prozent, rund 77 Euro
- Brandenburg und Berlin: +4 Prozent, rund 17 Euro
- Sachsen-Anhalt: +2 Prozent, rund 8 Euro
Gegen die rund 69 Euro Entlastung aus der weggefallenen Speicherumlage gerechnet heißt das: In Sachsen-Anhalt bleibt ein sattes Plus von etwa 60 Euro im Jahr übrig, im Saarland zahlen Sie trotz Umlage-Wegfall rund 64 Euro mehr als 2025. Bei einzelnen Netzbetreibern fallen die Ausschläge noch größer aus — die Stadtwerke Pforzheim erhöhen um 48,7 Prozent, das Netzgebiet von TraveNetz um 38 Prozent, während E.DIS Netz in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Entgelte um 7,4 Prozent senkt.
Ihren eigenen Wert finden Sie auf der Jahresabrechnung: Die Netzentgelte sind dort als eigener Posten ausgewiesen, meist unter „Netznutzungsentgelt“ oder als Teil der Preisbestandteile. Wie viele Kilowattstunden bei Ihnen überhaupt zusammenkommen, zeigt der Gasverbrauch nach Haushaltsgröße.
Gibt mein Anbieter die Entlastung überhaupt weiter?
Das ist die entscheidende Frage — denn eine Pflicht, den Wegfall der Umlage sofort und sichtbar an die Kunden durchzureichen, gibt es in dieser Form nicht. Bei Preisanpassungen dürfen Anbieter gestiegene und gesunkene Kostenbestandteile miteinander verrechnen.
Wir sehen in der laufenden Rechnungsprüfung, wie das in der Praxis läuft: Bei nahezu allen Anbietern, mit denen wir arbeiten, ist die Entlastung korrekt in den Preisen angekommen. Das ist allerdings kein Zufall, sondern Vorauswahl — die Anbieter, bei denen es in solchen Fällen regelmäßig hakt, stehen bei uns längst auf einer internen Ausschlussliste. Wir sortieren diese Liste fortlaufend nach, damit unsere Kundinnen und Kunden gar nicht erst bei einem Versorger landen, dem man jede Preissenkung einzeln hinterhertragen muss.
Selbst prüfen können Sie es in zwei Minuten: Auf Ihrer Jahresabrechnung oder im Preisanpassungsschreiben darf für Verbrauch ab dem 1. Januar 2026 keine Position "Gasspeicherumlage" mehr auftauchen. Weist Ihr Anbieter die Bestandteile nicht einzeln aus, vergleichen Sie den Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde mit dem des Vorjahres — ist er trotz Umlage-Wegfall und ohne regionale Netzentgelt-Erhöhung gestiegen, lohnt eine Nachfrage.
Lohnt sich trotzdem ein Vergleich oder Wechsel?
Ehrlich gesagt geht es bei Netzentgelten und Umlage um Beträge, die Sie ohnehin nicht beeinflussen können: Das Netzentgelt zahlt jeder im selben Netzgebiet, egal bei welchem Anbieter. Verhandelbar ist nur der Rest der Rechnung — und dort liegen die deutlich größeren Beträge.
Wie groß der Unterschied ist, zeigen drei echte Gaswechsel aus unseren Akten im Jahr 2026:
- 8.826 kWh Jahresverbrauch: 238,71 Euro Ersparnis im Jahr
- 11.000 kWh Jahresverbrauch: 181,85 Euro Ersparnis im Jahr
- 31.108 kWh Jahresverbrauch: 2.523,03 Euro Ersparnis im Jahr
Zum Vergleich: Die gesamte Netzentgelt-Erhöhung im Saarland, dem am stärksten betroffenen Bundesland, liegt bei rund 133 Euro. Der dritte Fall ist mit einem sehr hohen Verbrauch in einem besonders teuren Alttarif die Ausnahme; realistisch für einen normalen Haushalt ist die Größenordnung der ersten beiden, also rund 200 Euro im Jahr. Auch das ist immer noch mehr, als die Regulatorik Ihnen 2026 in beide Richtungen bewegt.
Nicht für jeden lohnt der Wechsel trotzdem: Wer in einem günstigen Festpreistarif mit laufender Preisgarantie sitzt, bleibt besser, wo er ist. Sinnvoll ist der Vergleich, wenn Sie in der Gas-Grundversorgung stecken, einen variablen Preis zahlen oder Ihre Preisgarantie ausläuft.
Den Vergleich müssen Sie nicht selbst führen: Wir prüfen Ihren aktuellen Tarif, rechnen mit Ihrem echten Verbrauch und übernehmen den Wechsel des Gasanbieters komplett — Kündigung, Fristen, Anmeldung, Kontrolle der Vertragsbestätigung. Bezahlt werden wir nur im Erfolgsfall mit 30 Prozent der tatsächlichen Ersparnis. Und wenn sich der Wechsel für Sie nicht lohnt, sagen wir Ihnen genau das.
Häufige Fragen
Bekomme ich die weggefallene Gasspeicherumlage rückwirkend erstattet?
Nein. Die Umlage entfällt für den Verbrauch ab dem 1. Januar 2026 — für die Zeit davor wurde sie rechtmäßig erhoben. Läuft Ihr Abrechnungsjahr über den Jahreswechsel, teilt Ihr Anbieter den Verbrauch zeitanteilig auf: bis 31. Dezember 2025 mit Umlage, danach ohne.
Darf mein Anbieter den Preis wegen gestiegener Netzentgelte erhöhen?
In der Regel ja, wenn keine Preisgarantie läuft. Netzentgelte gehören zu den Kostenbestandteilen, die weitergegeben werden dürfen. Die Erhöhung muss rechtzeitig und in Textform angekündigt werden, und mit der Ankündigung entsteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Bei Zweifeln an der Berechnung hilft die Verbraucherzentrale weiter.
Zahlen Mieterinnen und Mieter die Netzentgelte auch?
Ja, wenn im Haus zentral mit Gas geheizt wird. Die Netzentgelte stecken dann im Gaspreis, den die Vermieterseite zahlt, und laufen über die Heizkostenabrechnung an Sie weiter — meist mit rund einem Jahr Verzögerung. Einen eigenen Anbieterwechsel können Sie in diesem Fall nicht anstoßen, wohl aber für Ihren separaten Gasvertrag, falls Sie eine eigene Therme haben.
Sinken die Netzentgelte beim Strom 2026 auch nicht?
Doch, beim Strom läuft es 2026 genau andersherum: Dort sinken die Netzentgelte spürbar, unter anderem wegen eines Bundeszuschusses. Gas und Strom entwickeln sich in diesem Jahr also gegenläufig — wer beides bezieht, sollte die zwei Sparten getrennt betrachten.
Woran erkenne ich die Netzentgelte auf meiner Rechnung?
Auf der Jahresabrechnung gibt es einen Abschnitt zu den Preisbestandteilen. Dort taucht das Netzentgelt als „Netznutzungsentgelt“ auf, häufig zusammengefasst mit Messstellenbetrieb und Abrechnung. Ist nichts einzeln ausgewiesen, muss Ihr Anbieter Ihnen die Aufschlüsselung auf Nachfrage mitteilen.

Petra Mirlach · Kundenberatung & Großkunden
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