Zum Inhalt springen
Strom & Gas

Gewerbegas: Preise, Verträge, Anbieterwechsel für Unternehmen

Lucas BrauerVon Lucas Brauer, Kundenberatung5 Min Lesezeit13. August 2026

Was unterscheidet Gewerbegas von Privatgas?

Gewerbegas ist physisch dasselbe Gas wie im Privathaushalt – es kommt aus derselben Leitung, in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in Kalkulation und Vertrag: Gewerbekunden werden Preise in der Regel netto (ohne Umsatzsteuer) angeboten, bei größeren Verbrauchsmengen gibt es statt Standardtarifen individuelle Angebote, und ab einer bestimmten Verbrauchsgröße ändert sich sogar die Art der Messung.

Ein rechtlicher Punkt ist dabei wichtiger, als viele denken: Der gesetzliche Schutz der Grund- und Ersatzversorgung gilt nur für sogenannte Haushaltskunden. Dazu zählt auch Kleingewerbe – aber nur, solange der Jahresverbrauch unter 10.000 kWh Gas liegt. Wer als Freiberufler ein kleines Büro beheizt, ist damit rechtlich meist noch wie ein Privatkunde gestellt. Betriebe über dieser Schwelle fallen nicht automatisch unter diesen Schutz – dazu mehr im letzten Abschnitt. Die Grundlogik kennen Sie vielleicht schon vom Gewerbestrom: Auch dort trennt der Verbrauch die Welt der Standardtarife von der Welt der Individualangebote.

Wie setzt sich der Preis für Gewerbegas zusammen?

Der Gewerbegaspreis besteht aus denselben Blöcken wie der Privatkundenpreis: Beschaffung und Vertrieb, Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen – wie sich der Gaspreis generell zusammensetzt, haben wir separat aufgeschlüsselt. Für Unternehmen sind 2026 vier Posten besonders relevant:

  • CO2-Preis (BEHG): Seit 2026 wird der nationale CO2-Preis erstmals im Auktionsverfahren gebildet, mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Auf Erdgas entspricht das rund 1,4 Cent pro kWh (brutto).
  • Energiesteuer: Die Erdgassteuer von 0,55 Cent pro kWh (netto) fällt grundsätzlich auch bei Gewerbekunden an.
  • Ermäßigung für Produzierendes Gewerbe: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes – klassisch Industrie und Fertigung, nicht jedes Büro- oder Handelsunternehmen – können sich per Antrag beim zuständigen Hauptzollamt rund 25 Prozent der Energiesteuer auf Erdgas erstatten lassen (§ 54 EnergieStG). Seit 2025 müssen diese Anträge elektronisch eingereicht werden. Ob Ihr Betrieb dazuzählt, klärt im Zweifel Ihre IHK oder Ihre steuerliche Beratung.
  • Gasspeicherumlage: Sie wurde zum 1. Januar 2026 abgeschafft, die Kosten trägt jetzt der Bundeshaushalt. Das entlastet alle Gaskunden – auch Gewerbe – um rund 3 Prozent.

Achten Sie beim Vergleich von Angeboten immer darauf, ob Preise netto oder brutto ausgewiesen sind – Gewerbeangebote sind meist netto kalkuliert, was den direkten Vergleich mit Privattarifen verzerrt.

Welche Vertragsmodelle gibt es?

Welches Vertragsmodell für Ihren Betrieb infrage kommt, entscheidet vor allem der Jahresverbrauch:

  • SLP (Standardlastprofil), unter 1,5 Mio. kWh pro Jahr: Die Abrechnung läuft wie bei Privatkunden über ein Lastprofil. In dieser Größenordnung sind klassische Festpreistarife meist verfügbar – Sie zahlen einen festen Arbeits- und Grundpreis über die Laufzeit.
  • RLM (registrierende Leistungsmessung), ab 1,5 Mio. kWh pro Jahr: Hier ist die Lastgangmessung Pflicht, der Verbrauch wird viertelstündlich bzw. stündlich erfasst. Reine Festpreistarife sind in dieser Größenordnung selten – üblich sind Portfolio- oder Indexmodelle, bei denen die Gasmenge in Tranchen zu mehreren Zeitpunkten eingekauft und der Preis so über verschiedene Beschaffungszeitpunkte gemittelt wird.

Bei den Laufzeiten sind im Gewerbe 12 bis 24 Monate mit Kündigungsfristen von häufig rund 3 Monaten zum Laufzeitende üblich – das ist Marktpraxis, keine gesetzliche Vorgabe, ein Blick in den konkreten Vertrag ersetzt sie nicht. Wer seinen Jahresverbrauch noch nicht kennt, etwa nach Gründung oder Umzug in neue Räume, kann ihn über Fläche und Nutzung grob abschätzen – wie das geht, zeigt unser Ratgeber zum Gasverbrauch berechnen.

Wie läuft der Anbieterwechsel im Gewerbe ab?

Der Wechsel des Gasanbieters läuft im Gewerbe technisch genauso ab wie im Privatkundenbereich: Der neue Anbieter kümmert sich um Kündigung und Ummeldung, erfolgt in der Regel zum Monatsersten – ohne Versorgungsunterbrechung, es wird weder ein Zähler getauscht noch die Leitung angefasst. Bei den Gewerbegas-Wechseln, die wir 2025 begleitet haben, lag die Zeit vom Auftrag bis zum Lieferbeginn im Schnitt bei 13 Tagen. Den Ablauf im Detail beschreibt unser Ratgeber Gasanbieter wechseln.

Der Unterschied zum Privatkundenwechsel liegt im Timing: Wegen der im Gewerbe üblichen Kündigungsfristen von häufig rund 3 Monaten zum Laufzeitende sollten Sie den Vergleich nicht erst kurz vor Vertragsende starten. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag je nach Bedingungen um eine weitere Periode. Bei laufendem Festpreisvertrag mit langer Restlaufzeit ist ein vorzeitiger Ausstieg meist nicht möglich – dann lohnt es sich, den Kündigungstermin zu notieren und rechtzeitig vorher Angebote einzuholen, statt jetzt zu wechseln.

Wann lohnt sich ein Vergleich — und worauf sollten Sie achten?

Ein Vergleich lohnt sich in der Regel, wenn Ihr Vertrag ausläuft oder gekündigt werden kann, wenn Ihr Betrieb noch in der Grund- oder Ersatzversorgung steckt – was das bedeutet, erklärt unser Ratgeber zur Gas-Grundversorgung – oder bei Gründung und Standortwechsel. Eher nicht lohnt er sich mitten in einem laufenden Festpreisvertrag ohne Ausstiegsmöglichkeit oder bei sehr kleinem Verbrauch, wo die mögliche Ersparnis in Euro schlicht begrenzt ist.

Beim Vergleich selbst zählt nicht nur der Preis. Ein Punkt, der im Gewerbe oft übersehen wird: Liegt Ihr Jahresverbrauch über 10.000 kWh, gelten Sie nicht mehr als Haushaltskunde – fällt Ihr Lieferant aus, etwa durch Insolvenz, gibt es für Sie kein automatisches gesetzliches Auffangnetz wie die Ersatzversorgung für Privathaushalte. Ein sehr günstiges Angebot eines wirtschaftlich wackligen Anbieters kann Sie also teurer zu stehen kommen als ein solider Vertrag zum fairen Preis. Prüfen Sie deshalb auch, wie lange der Anbieter am Markt ist und wie er wirtschaftlich dasteht, bevor Sie unterschreiben.

Bei der WechselFabrik behandeln wir Gewerbekunden als individuelle Anfrage, weil Verbrauch, Messung und Vertragsmodell von Betrieb zu Betrieb zu unterschiedlich für einen Standardvergleich sind. Trotzdem lässt sich das beziffern: Bei den Gewerbegas-Wechseln, die wir 2025 begleitet haben, lag die durchschnittliche Ersparnis bei 616,57 Euro im Jahr.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfristen gelten bei Gewerbegas-Verträgen?

Eine gesetzliche Vorgabe gibt es dafür nicht. In der Praxis üblich sind Laufzeiten von 12 bis 24 Monaten mit Kündigungsfristen von häufig rund 3 Monaten zum Laufzeitende. Maßgeblich ist immer Ihr konkreter Vertrag – notieren Sie sich den spätesten Kündigungstermin direkt beim Abschluss.

Gibt es einen Mindestverbrauch für Gewerbegas?

Nein. Auch kleine Betriebe und Freiberufler können Gewerbegas-Angebote einholen. Relevant sind eher zwei Schwellen: Unter 10.000 kWh Jahresverbrauch gelten Sie rechtlich noch als Haushaltskunde mit dem Schutz der Grund- und Ersatzversorgung, ab 1,5 Mio. kWh pro Jahr ist die registrierende Leistungsmessung (RLM) Pflicht.

Kann ich als Gewerbekunde bei laufendem Vertrag wechseln?

Meist erst zum Ende der Vertragslaufzeit – ein vorzeitiger Ausstieg aus einem laufenden Festpreisvertrag ist in der Regel nicht möglich. Ob bei einer Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht besteht, hängt vom konkreten Vertrag ab; im Zweifel hilft ein Blick in die Vertragsbedingungen oder eine rechtliche Beratung, etwa über Ihre IHK.

Ist Gewerbegas automatisch günstiger als Privatgas?

Nein, ein Automatismus ist das nicht. Gewerbepreise werden meist netto ausgewiesen und wirken dadurch auf den ersten Blick günstiger, als sie sind. Bei größeren Abnahmemengen sind individuelle Konditionen möglich – ob die besser sind als ein Privattarif, zeigt erst der konkrete Vergleich auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs.

Bekommt jedes Unternehmen die Energiesteuer-Ermäßigung auf Erdgas?

Nein. Die Erstattung von rund 25 Prozent der Energiesteuer nach § 54 EnergieStG gilt nur für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, also klassisch Industrie und Fertigung – Büro- oder Handelsunternehmen zählen typischerweise nicht dazu. Der Antrag läuft über das zuständige Hauptzollamt und muss seit 2025 elektronisch eingereicht werden.

Lucas Brauer

Lucas Brauer · Kundenberatung

Neu im Team und mit vollem Einsatz dabei, Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihren Tarifwechsel.

Jetzt Ersparnis berechnen

Finden Sie in wenigen Sekunden den besten Tarif für Ihren Verbrauch.

Oder rufen Sie uns an: 0941 / 20607989