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Preise & Kosten

LichtBlick erhöht Preise für WärmeStrom-Tarif 2026: Arbeitspreis steigt um rund 32 Prozent

Simon PfeilVon Simon Pfeil, Kundenberatung & Prozesse4 Min Lesezeit30. September 2026

Was ändert sich bei LichtBlick zum 1. November 2026?

Ein aktuelles Preisänderungsschreiben von LichtBlick an einen Kunden mit WärmeStrom-Tarif (Doppeltarifzähler für Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe) in Höchstadt zeigt: Zum 1. November 2026 steigt der Arbeitspreis im Hochtarif (HT) von 22,41 auf 29,47 Cent pro Kilowattstunde (+7,06 Cent, rund 32 Prozent), im Niedertarif (NT) von 22,41 auf 29,53 Cent (+7,12 Cent, rund 32 Prozent). Der jährliche Grundpreis steigt von 130,01 auf 142,62 Euro (+12,61 Euro, rund 10 Prozent). Der neue monatliche Abschlag liegt laut Schreiben bei 234 Euro.

Gleichzeitig ändert LichtBlick zum selben Datum die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) — unter anderem wird ein ungenutzter Wechselbonus aus den Bedingungen gestrichen und ein Sonderkündigungsrecht ergänzt. Beide Änderungen, Preis und AGB, laufen im selben Schreiben, begründen aber jeweils ein eigenes Kündigungsrecht.

Warum erhöht LichtBlick die Preise?

Die beigefügte Kostenaufschlüsselung zeigt, dass praktisch die gesamte Erhöhung auf einen einzigen Posten entfällt: die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten, die im Arbeitspreis von rund 10,45 auf 17,37 bis 17,42 Cent pro Kilowattstunde steigen (+6,92 bis +6,96 Cent) und im Grundpreis von 88,24 auf 98,84 Euro pro Jahr (+10,60 Euro). Kleinere Umlagen wie die Offshore-Anbindungsumlage und die KWK-Umlage steigen ebenfalls leicht, während die Netznutzungsentgelte im Arbeitspreis sogar sinken (-1,28 Cent) — das reicht aber bei Weitem nicht, um den Anstieg bei Beschaffung und Vertrieb auszugleichen.

Das deckt sich mit dem Muster, das wir bereits bei anderen aktuellen Preiserhöhungen dokumentiert haben: Die regulierten und steuerlichen Bestandteile bewegen sich kaum, während der vom Anbieter selbst kalkulierte Beschaffungs- und Vertriebsanteil den weit überwiegenden Teil der Erhöhung ausmacht.

Was hat es mit dem parallel beworbenen Treue-Angebot auf sich?

Im selben Schreiben bewirbt LichtBlick einen eigenen alternativen Tarif mit Energiepreisgarantie und 24 Monaten Mindestlaufzeit: Arbeitspreis einheitlich 27,47 Cent pro Kilowattstunde (HT und NT), Grundpreis 192,53 Euro im Jahr, nur online über einen persönlichen Vorteilscode buchbar und bis zum 31.10.2026 befristet. Damit läge der Arbeitspreis zwar unter dem neuen Preis im laufenden Tarif — der deutlich höhere Grundpreis und die 24-monatige Bindung relativieren die genannte Ersparnis aber wieder.

Ein Angebot des eigenen Anbieters ist, wie bei ähnlichen Fällen anderer Versorger auch, nur eine von mehreren Optionen am Markt — nicht automatisch die günstigste. Ein unabhängiger Vergleich lohnt sich gerade bei einer befristeten Eigenofferte.

Was bedeuten Preis- und AGB-Änderung für Sie?

Wegen der Preisänderung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu: Sie können den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens beenden. Unabhängig davon können Sie den geänderten AGB in Text- oder Schriftform widersprechen — ein Widerspruch beendet den Vertrag aber nicht automatisch, er verhindert nur, dass die neuen Bedingungen für Sie gelten. Für einen Wechsel ist deshalb in aller Regel die Kündigung wegen der Preisänderung der praktisch relevante Weg.

Besonders bei WärmeStrom-Tarifen für Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe lohnt sich ein Vergleich: Die Tarife sind seltener und die Konditionen zwischen Anbietern oft deutlich unterschiedlicher als bei normalem Haushaltsstrom. Mehr zu diesen Tarifen erklärt der Ratgeber zu Heizstrom. Wer noch in der Grundversorgung steckt, findet zusätzliche Hintergründe im Ratgeber zur Grundversorgung.

Was können Sie jetzt tun?

Sie müssen weder im teureren Tarif bleiben noch das befristete Eigenangebot Ihres Anbieters ungeprüft annehmen. Prüfen Sie direkt und kostenlos im Tarifrechner, was ein Wechsel des Stromanbieters über den gesamten Markt hinweg für Sie bringt — auch für WärmeStrom-Tarife. Wir übernehmen anschließend die komplette Abwicklung: Kündigung, Sonderkündigungsrecht, Fristen, Anmeldung beim neuen Versorger.

Bezahlt werden wir nur im Erfolgsfall mit 30 Prozent der tatsächlich erzielten Ersparnis. Während des gesamten Wechsels sind Sie zu keinem Zeitpunkt ohne Strom — die Versorgung läuft gesetzlich garantiert nahtlos weiter. Und sollte sich ein Wechsel für Sie ausnahmsweise nicht lohnen, sagen wir Ihnen das genauso offen.

Häufige Fragen

Muss ich die Preiserhöhung von LichtBlick hinnehmen?

Nein. Weil sich die Preise ändern, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens beenden.

Was ist der Unterschied zwischen dem Widerspruch gegen die AGB und der Kündigung wegen der Preiserhöhung?

Ein Widerspruch gegen die neuen AGB verhindert nur, dass diese für Sie gelten — der Vertrag läuft sonst unverändert weiter. Die Kündigung wegen der Preiserhöhung beendet dagegen den gesamten Vertrag und ist damit für einen Wechsel der praktisch relevante Weg.

Lohnt sich das parallel beworbene Treue-Angebot von LichtBlick?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Der Arbeitspreis liegt zwar unter dem neuen Preis im laufenden Tarif, dafür ist der Grundpreis deutlich höher und der Tarif für 24 Monate gebunden. Ein unabhängiger Vergleich über den gesamten Markt ist in jedem Fall sinnvoller als ein ungeprüfter Wechsel in das Eigenangebot.

Was ist ein WärmeStrom-Tarif mit Doppeltarifzähler?

Ein Tarif für Haushalte mit Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe, bei dem der Verbrauch über einen separaten Zähler mit zwei Preisstufen abgerechnet wird — Hochtarif (HT) tagsüber und Niedertarif (NT) in verbrauchsschwachen Zeiten, meist nachts.

Muss ich die Kündigung bei LichtBlick selbst aufsetzen?

Nein. Entscheiden Sie sich für einen Wechsel über die WechselFabrik, übernehmen wir die Kündigung inklusive Sonderkündigungsrecht, alle Fristen und die Anmeldung beim neuen Versorger komplett für Sie.

Dieser Artikel wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft und gegebenenfalls Änderungen vorgenommen.

Simon Pfeil

Simon Pfeil · Kundenberatung & Prozesse

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