Was ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)?
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist ein zentrales Gesetz im Bereich der Energiewirtschaft Deutschlands. Es regelt die Ausstattung, den Betrieb und die Abrechnung moderner Messeinrichtungen (mME) sowie intelligenter Messsysteme (iMSys) in Stromnetzen. Ziel ist es, die Digitalisierung der Energiewende voranzutreiben, Energieflüsse transparenter zu machen und Verbrauchern sowie Netzbetreibern effizientere Möglichkeiten der Energienutzung zu bieten.
Das Gesetz verpflichtet Netzbetreiber, Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen auszustatten. Die daraus entstehenden Kosten für Installation, Betrieb und Datenbereitstellung werden über standardisierte Preisblätter an die Verbraucher (Anschlussnutzer und Anlagenbetreiber) weitergegeben.
Anpassung der Preise bei der Bayernwerk Netz GmbH ab dem 10. Juni 2025
Infolge gesetzlicher Vorgaben und marktüblicher Entwicklungen hat die Bayernwerk Netz GmbH ein aktualisiertes Preisblatt für den Messstellenbetrieb veröffentlicht. Dieses tritt ab dem 10. Juni 2025 in Kraft und gliedert sich in verschiedene Bereiche:
1. Preise für Standardleistungen
Moderne Messeinrichtungen (mME)
Preis für Letztverbraucher und Anlagenbetreiber: 21,01 € netto / 25,00 € brutto pro Jahr.
Intelligente Messsysteme (iMSys)
Die Preise variieren je nach Jahresstromverbrauch oder installierter Leistung:
Verbrauch 6.000–10.000 kWh: 33,61 € netto / 40,00 € brutto
Verbrauch 10.000–20.000 kWh: 42,02 € netto / 50,00 € brutto
Verbrauch 20.000–50.000 kWh: 92,44 € netto / 110,00 € brutto
und weitere Staffelungen.
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG gilt ein Einheitspreis von 42,02 € netto / 50,00 € brutto.
Steuereinrichtungen am Netzanschlusspunkt
Für Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit einer Leistung über 7 kW: 42,02 € netto / 50,00 € brutto.
Optionale Einbaufälle
Bei einem Verbrauch unter 6.000 kWh: 25,21 € netto / 30,00 € brutto.
2. Preise für Zusatzleistungen
Verpflichtende Zusatzleistungen nach § 34 Abs. 2 MsbG:
Ausstattung einer Messstelle auf Wunsch mit iMSys: 83,60 € netto einmalig.
Laufendes Zusatzentgelt für Einspeiser oder kleine Verbraucher: 57,89 € netto / 68,89 € brutto pro Jahr.
Erhebung und Übermittlung von Netzzustandsdaten: 25,21 € netto / 30,00 € brutto jährlich.
Tarif- oder Lastschaltung: gestaffelt zwischen 17,76 € und 19,23 € netto.
Optionale Zusatzleistungen nach § 34 Abs. 3 MsbG:
Austausch eines Stromwandlers in Niederspannung: 31,49 € netto.
Befundprüfungen für Zähler reichen je nach Typ von 352,94 € netto (für einfache Zähler) bis 924,37 € netto (für Lastgangzähler).
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Der Heizstrom und der Haushaltsstrom werden jeweils über separate Zähler erfasst.
(Hinweis: Der Heizstromzähler kann entweder ein oder zwei Zählwerke haben)
Ihr Heizstromzähler kann entweder ein Eintarifzähler sein, der nur einen Verbrauchswert anzeigt, oder ein Doppeltarifzähler, der zwei Verbrauchswerte erfasst.
Beim Doppeltarifzähler gibt es einen Hochtarif (HT) für den Verbrauch tagsüber und einen Niedertarif (NT) für den Verbrauch nachts.
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Auch hierbei achten wir nicht nur auf den Preis, sondern auch auf verlässliche Anbieter und deren Konditionen. - Ohne Boni-Sieger:
Dieser Tarif ist unser Sieger in der Kategorie von Tarifen, welche ohne Bonuszahlungen auskommen.
Das bedeutet, dass keine Überwachung von Boni erforderlich ist und der Tarif auch im zweiten Vertragsjahr günstig bleibt.
Einfache, transparente Tarifbedingungen machen diesen Tarif besonders attraktiv für Kunden, die unkomplizierte Vertragsverhältnisse bevorzugen.
| Anbieter | Ersparnis | Jahrespreis | Öko | Unsere Anbietererfahrung |
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NIE WIEDER WECHSELSTRESS
- Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts
- Abfrage von Vertragsdaten (z.B. Verbrauch, Preise) und Änderung von Vertragsdaten im Namen des Auftraggebers (z.B. Email zur Zusendung von Vertragsunterlagen)
- Weitergabe der Bankdaten an Energieversorgungsunternehmen und Einwilligung zum SEPA-Lastschriftverfahren
- Verzichtserklärungen über das gesetzliche Widerspruchsrecht bei Energielieferverträgen
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Regionaler Erzeuger
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Sofortbonus bzw. Sofortbonus auf den Abschlag
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Rechnungsbetrag Wechselfabrik
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Wie sich Ihr Strompreis hierdurch verändern könnte
Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind Bestandteil des gesamten Strompreises. Die im neuen Preisblatt festgelegten Entgelte werden in der Regel entweder:
direkt als separate Position auf Ihrer Stromabrechnung ausgewiesen oder
in den allgemeinen Stromtarif integriert.
Je nach Art der verbauten Messtechnik (moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem) und abhängig von Ihrem Jahresverbrauch oder Ihrer installierten Leistung kann sich dadurch Ihr Gesamtstrompreis leicht bis merklich erhöhen. Besonders Haushalte und Betriebe mit höherem Energieverbrauch oder mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen müssen künftig mit etwas höheren jährlichen Zusatzkosten rechnen.
Allerdings bieten intelligente Messsysteme auch die Möglichkeit, langfristig durch genauere Verbrauchssteuerung Energie zu sparen.
Fazit
Mit der Preisanpassung reagiert die Bayernwerk Netz GmbH auf gesetzliche Änderungen und steigende Kosten im Bereich des Messstellenbetriebs. Die neuen Preise bieten Transparenz über die unterschiedlichen Nutzungsszenarien moderner und intelligenter Messtechnik. Gerade bei großen Verbrauchern und Anlagenbetreibern können die jährlichen Entgelte erheblich steigen, weshalb eine genaue Analyse des eigenen Verbrauchs- und Installationsprofils ratsam ist.
Bei allen Fragen rund um die neuen Preisstrukturen, den Messstellenbetrieb oder individuelle Lösungen steht Ihnen die WechselFabrik als kompetenter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne persönlich und unkompliziert!
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Dieser Text wurde mit Unterstützung von Textautomation erstellt und aber redaktionell und strukturell überarbeitet.