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Wechsel-Tipps

Wie lange dauert ein Stromanbieterwechsel? Die 24-Stunden-Regel

Von Redaktion WechselFabrik3 Min Lesezeit6. August 2026

Wie schnell geht ein Stromanbieterwechsel heute?

Seit dem 6. Juni 2025 gilt in Deutschland eine neue Regel: Der technische Teil des Anbieterwechsels muss innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein, an jedem Werktag. Grundlage ist § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes, in der Branche heißt das Verfahren LFW24.

Vorher konnte allein die Abstimmung zwischen neuem Anbieter, altem Anbieter und Netzbetreiber zwei bis sechs Wochen dauern. Dieser Teil ist jetzt auf einen Werktag zusammengeschrumpft.

Wichtig für Ihre Planung: Die 24 Stunden gelten für die Technik im Hintergrund, nicht für Ihren Vertrag. Wann Sie tatsächlich wechseln können, bestimmt weiterhin die Laufzeit Ihres alten Vertrags. Beides zusammen ergibt die ehrliche Antwort: Der Wechsel selbst geht heute in einem Tag, der Weg dorthin hängt von Ihrer Kündigungsfrist ab.

Was genau passiert in den 24 Stunden?

Sobald Ihr neuer Anbieter alle Daten hat, meldet er Ihre Abnahmestelle beim Netzbetreiber an. Ihre Abnahmestelle wird dabei über die MaLo-ID eindeutig identifiziert, deshalb wird diese Nummer immer wichtiger.

Der Netzbetreiber ordnet die Marktlokation dem neuen Lieferanten zu und bestätigt den Wechsel. Genau dieser Prozess muss seit Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein.

Eine Einschränkung gibt es: Die Frist läuft nur an Werktagen. Wer am Freitagnachmittag beauftragt, ist am Montag oder Dienstag beim neuen Anbieter, nicht am Samstag.

Warum dauert der Wechsel trotzdem oft länger als einen Tag?

Weil die 24-Stunden-Regel nichts an Ihrem Vertrag ändert. Drei Faktoren bestimmen den tatsächlichen Zeitpunkt:

  • Vertragslaufzeit: Ein Vertrag mit Laufzeit bis März kann erst zum März gewechselt werden, egal wie schnell die Technik ist.
  • Kündigungsfrist: Üblich sind vier bis sechs Wochen beim Altvertrag. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung in der Regel für Sie.
  • Sonderkündigungsrecht: Bei einer Preiserhöhung dürfen Sie außerordentlich kündigen und die neue Geschwindigkeit voll ausnutzen. Das ist der Fall, in dem die 24-Stunden-Regel für Sie am wertvollsten ist.

Kurz gesagt: Die Regel beseitigt die technische Wartezeit, nicht die vertragliche.

Kann ich beim Wechsel ohne Strom dastehen?

Nein, das ist in Deutschland ausgeschlossen. Die Versorgung ist gesetzlich lückenlos garantiert: Sollte zwischen zwei Verträgen eine Lücke entstehen, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger weiter.

Es kommt kein Techniker, der Zähler bleibt, die Leitung bleibt. Der Wechsel ist ein reiner Verwaltungsvorgang, den Sie zu Hause nicht bemerken, außer später auf der Rechnung.

Was bedeutet die neue Regel konkret für Sie?

Die wichtigste praktische Folge: Rückwirkende An- und Abmeldungen gibt es seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr. Früher konnte man einen Einzug ein paar Wochen später melden und der Anbieter rechnete rückwirkend ab. Das geht nicht mehr. Kümmern Sie sich deshalb beim Umzug sofort um die Anmeldung, sonst landen Sie erst einmal in der teuren Grundversorgung.

Die zweite Folge ist eine gute: Auf Preiserhöhungen können Sie jetzt fast in Echtzeit reagieren. Sonderkündigung ausüben, neuen Tarif beauftragen, und der technische Wechsel läuft am nächsten Werktag durch.

Wer den kompletten Ablauf einmal in Ruhe nachlesen will, findet ihn in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung. Und wer die Fristen und den richtigen Zeitpunkt nicht selbst im Blick behalten möchte: Genau dafür übernimmt die WechselFabrik den gesamten Wechselprozess, vom Marktvergleich bis zur Kündigung zum richtigen Termin.

Häufige Fragen

Gilt die 24-Stunden-Regel auch am Wochenende?

Nein. Die Frist läuft nur an Werktagen. Wer am Freitag beauftragt, wird am Montag oder Dienstag vom neuen Anbieter beliefert.

Gilt die Regel auch für Gas?

Die 24-Stunden-Pflicht gilt für den Strommarkt. Beim Gasanbieterwechsel dauert die technische Abwicklung weiterhin einige Werktage, der Ablauf ist ansonsten derselbe.

Kann ich einen Anbieter rückwirkend anmelden?

Nein, das ist seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Besonders beim Umzug sollten Sie die Anmeldung deshalb sofort erledigen, sonst beliefert Sie übergangsweise der Grundversorger zu dessen Preisen.

Muss ich für den schnellen Wechsel etwas vorbereiten?

Halten Sie Ihre letzte Stromrechnung bereit. Darauf stehen Zählernummer, aktueller Anbieter und Jahresverbrauch, mehr braucht der neue Anbieter in der Regel nicht.

Bestimmt die 24-Stunden-Regel meinen Wechseltermin?

Nein. Den frühestmöglichen Termin bestimmt weiterhin Ihr alter Vertrag mit seiner Laufzeit und Kündigungsfrist. Die Regel beschleunigt nur die technische Umsetzung, sobald der Weg frei ist.

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