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Wechsel-Tipps

Stromanbieter wechseln trotz Schufa-Eintrag: So klappt es

Christoph HermannVon Christoph Hermann, Geschäftsführer & Gründer5 Min Lesezeit20. August 2026

Prüfen Stromanbieter die Schufa?

Ja, die meisten Stromanbieter außerhalb der Grundversorgung prüfen vor dem Vertragsabschluss Ihre Bonität – in der Regel über die Schufa oder eine andere Auskunftei. Fällt die Abfrage aus Sicht des Anbieters negativ aus, darf er den Vertragsabschluss ablehnen, und zwar ohne Angabe von Gründen. Eine gesetzliche Pflicht, jeden Kunden zu beliefern, hat nur der örtliche Grundversorger.

Wie häufig das passiert, können wir aus eigenen Daten beziffern: In rund 8 % unserer Wechselaufträge kam es 2025 zu einer Ablehnung wegen Schufa oder Bonität. Im Umkehrschluss heißt das: Über 90 % der Wechsel laufen ohne Bonitätsthema durch – ein Schufa-Eintrag ist also kein automatisches Aus für den Stromanbieterwechsel.

Entscheidend ist außerdem: Jeder Anbieter legt eigene Maßstäbe an. Der eine lehnt bei einem bestimmten Eintrag ab, der nächste beliefert Sie ohne Rückfrage. Genau diese Unterschiede machen die Suche mühsam – und genau hier setzen wir an.

Abgelehnt – was jetzt?

Zunächst die wichtigste Nachricht: Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass Sie ohne Strom dastehen. Ihre bestehende Belieferung läuft einfach weiter – niemandem wird wegen einer abgelehnten Neuanmeldung der Strom abgestellt. Sie verlieren also nichts außer im ersten Moment die Aussicht auf den günstigeren Tarif.

Und selbst die ist nicht verloren. Weil jeder Anbieter anders bewertet, lohnt es sich, weitere Anbieter anzufragen. Genau das übernehmen wir für Sie: Kommt bei einem Wechselauftrag eine Ablehnung, bemühen wir uns im Zweifelsfall aktiv um mehrere Wechselaufträge bei verschiedenen Anbietern – so lange, bis einer gefunden ist, der sowohl eine echte Ersparnis bringt als auch dem Wechsel zustimmt. Sie müssen nichts erneut beantragen und keine Absagen sammeln.

Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein Neukunde aus Kassel wurde 2026 von insgesamt 8 Anbietern abgelehnt, weil deren Schufa-Abfrage jeweils nicht zufriedenstellend ausfiel. Durch unsere Erfahrung mit den verschiedenen Anbietern haben wir am Ende dennoch einen gefunden, der die Belieferung aufgenommen hat – der Kunde wird heute in einem günstigen Tarif mit guten Konditionen beliefert. Eine feste Erfolgsquote können wir nicht versprechen, aber in der Praxis findet sich meist ein Anbieter. Warum sich ein Wechselservice gerade in solchen Fällen bezahlt macht, liegt auf der Hand: Diese Suche müssten Sie sonst allein durchführen.

Diese Optionen bleiben immer

Auch mit negativem Schufa-Eintrag stehen Ihnen drei Wege offen, die in der Praxis fast immer funktionieren:

  • Vorkasse-Tarife: Hier verzichten Anbieter meist ganz auf die Schufa-Prüfung, weil Sie den Jahres-Strompreis in der Regel im Voraus bezahlen. Die ehrliche Kehrseite: Geht der Anbieter insolvent, ist Ihr vorausgezahltes Geld im schlimmsten Fall verloren – dieses Risiko tragen Sie.
  • Kautionstarife: Sie hinterlegen einmalig eine Kaution, häufig 100 bis 200 Euro, und zahlen danach ganz normal Ihre monatlichen Abschläge. Solche Tarife kommen oft auch mit einer „weichen“ Schufa-Prüfung durch.
  • Grundversorgung: Das gesetzliche Sicherheitsnetz – dazu gleich mehr im nächsten Abschnitt.

Welcher Weg für Sie der beste ist, hängt von Verbrauch, Konditionen und Ihrer Situation ab. Sie müssen sich nicht selbst durch Tarifbedingungen arbeiten: Wir prüfen für Sie, welche Option in Ihrem Fall die günstigste ist, und wickeln den Wechsel komplett ab.

Grundversorgung: das Sicherheitsnetz

Jedes Haushaltsmitglied hat nach § 36 EnWG einen gesetzlichen Anspruch auf Stromversorgung durch den regionalen Grundversorger – unabhängig von Schufa und Bonität. Der Grundversorger darf Sie wegen eines negativen Eintrags nicht ablehnen; die Versorgungspflicht entfällt in der Regel nur bei nachgewiesenem Betrug oder Zählermanipulation, nicht bei einer normalen negativen Schufa-Auskunft. Und wegen des Diskriminierungsverbots gelten für Sie dieselben Preise und Konditionen wie für alle anderen Grundversorgungskunden – Risikoaufschläge wegen Ihrer Schufa gibt es dort nicht.

Ehrlich eingeordnet: Die Grundversorgung ist meist teurer als Sondertarife – sie ist das Sicherheitsnetz, nicht das Ziel. Aber sie garantiert, dass Sie nie ohne Strom dastehen, egal wie Ihre Bonität aussieht. Von dort aus lässt sich jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln, sobald ein Anbieter zusagt. Bei rechtlichen Detailfragen zu Ihrer konkreten Situation hilft die Verbraucherzentrale weiter.

So verbessern Sie Ihre Chancen

Ein paar Dinge können Sie selbst tun, um bei künftigen Bonitätsprüfungen besser dazustehen:

  • Energieschulden zuerst begleichen: Ein Eintrag wegen offener Forderungen eines Strom- oder Gasanbieters wiegt bei der Bonitätsprüfung von Energieanbietern in der Praxis schwerer als etwa ein Eintrag aus einem alten Handyvertrag. Wer alte Energieschulden ausgleicht, verbessert seine Chancen überproportional.
  • Selbstauskunft prüfen: Fordern Sie Ihre Schufa-Selbstauskunft an und lassen Sie falsche oder veraltete Einträge korrigieren – so wird Ihre Bonität nicht schlechter dargestellt, als sie ist.
  • Abschläge pünktlich zahlen: Eine saubere Zahlungshistorie beim aktuellen Versorger verhindert neue Einträge.

Für die Anbietersuche selbst gilt: Das müssen Sie nicht allein stemmen. Sie müssen sich keine Sorgen machen – wir übernehmen das ganz einfach für Sie und fragen so lange verschiedene Anbieter an, bis einer passt. Unsere Erfahrung damit, wie einzelne Anbieter mit Bonitätsthemen umgehen, ist genau der Vorsprung, den ein einzelner Verbraucher nicht hat.

Häufige Fragen

Wird mein Strom abgestellt, wenn mich ein neuer Anbieter ablehnt?

Nein. Eine abgelehnte Neuanmeldung hat keinen Einfluss auf Ihre laufende Belieferung – Ihr bisheriger Vertrag oder die Grundversorgung läuft einfach weiter. Wegen der gesetzlichen Versorgungspflicht des Grundversorgers steht in Deutschland in der Regel niemand allein wegen einer Ablehnung ohne Strom.

Kann auch ein anderes Haushaltsmitglied den Stromvertrag abschließen?

Bei der Grundversorgung ja: Der gesetzliche Anspruch nach § 36 EnWG gilt für jedes Haushaltsmitglied. Bei Sondertarifen entscheidet der Anbieter frei, wen er beliefert – geprüft wird in der Regel die Bonität der Person, die den Vertrag unterschreibt.

Was ist der Unterschied zwischen Vorkasse- und Kautionstarif?

Beim Vorkasse-Tarif zahlen Sie den Strompreis in der Regel für ein Jahr im Voraus, dafür entfällt die Schufa-Prüfung meist komplett – das Insolvenzrisiko des Anbieters tragen allerdings Sie. Beim Kautionstarif hinterlegen Sie einmalig häufig 100 bis 200 Euro und zahlen weiter normale monatliche Abschläge; die Schufa-Prüfung fällt dort oft „weicher“ aus.

Erfahre ich vom Anbieter, warum ich abgelehnt wurde?

Meist nicht. Private Anbieter dürfen einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen ablehnen und machen davon in der Praxis Gebrauch. Aufschluss über Ihre Einträge gibt Ihnen die Schufa-Selbstauskunft – und für die weitere Anbietersuche brauchen Sie den konkreten Grund nicht: Wir fragen einfach die nächsten Anbieter für Sie an.

Kostet es extra, wenn mehrere Anbieter ablehnen, bevor einer zusagt?

Nein. Wir arbeiten rein erfolgsbasiert mit 30 % der tatsächlich erzielten Ersparnis – egal, wie viele Anbieter wir dafür anfragen mussten. Findet sich kein günstigerer Tarif, zahlen Sie gar nichts.

Christoph Hermann

Christoph Hermann · Geschäftsführer & Gründer

Hat den Service aufgebaut und behält das große Ganze im Blick. Ihr direkter Ansprechpartner, wenn mal etwas nicht rund läuft.

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