Wir versuchen unseren Kunden möglichst alle Aufgaben des Energiewechsels abnehmen.
Ihre Hilfe benötigen wir jedoch noch bei zwei Dingen:
– Ablesen des Zählers
– Weiterleiten der Post (Zwar haben wir die Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und den E-Mail Verkehr im Auge, jedoch ist die Postanschrift weiterhin die Lieferanschrift. Sollten Sie Unterlagen von Ihrem Energieanbieter erhalten (Bspw. Preiserhöhungen) sind wir auf Ihre Weiterleitung angewiesen.)
Auf diese Aufgaben werden Sie jedoch von uns regelmäßig hingewiesen.
Die Vermittlerprovision bekommen vermittelnde Unternehmen (wie auch die WechselFabrik) von manchen Stromzulieferern dafür, dass Sie ihnen einen Kunden vermittelt haben.
Wir geben diese Provision allerdings an Sie (den Kunden) weiter. Daher wird die Provision (falls vorhanden) in Ihre Gesamtersparnis mit einberechnet. Erst von der Gesamtersparnis berechnen wir ihnen 30%. Bietet der neue Stromlieferant eine Wechselprovision an verrechnen wir die Provision direkt, mit dem von Ihnen zu zahlenden Betrag (besagte 30% der Gesamtersparnis), sodass Sie nur noch einen Teil davon überweisen müssen.
Tarifoptionen anzufordern lohnt sich zu jeder Zeit!
Sollte Ihr Vertrag noch länger als vier Monate laufen, bieten wir einen kostenlosen Erinnerungsservice an.
Mit Ihrer Erlaubnis speichern wir Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist des Strom- und/ oder Gastarifs und melden uns bei Ihnen rechtzeitig automatisch mit Tarifangeboten.
Da sich Tarife sehr schnell ändern können, senden wir Ihnen die Tarifoptionen erst ca. zwei Monate vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist zu.
So bekommen Sie die zu diesem Zeitpunkt aktuellsten Energietarife angeboten und haben noch ausreichend Zeit zu reagieren!
P.S: Ihr aktueller Anbieter hat die Preise erhöht oder Vertragsbedingungen geändert? In diesem Fall liegt ein Sonderkündigungsrecht vor! Auch darum kümmert sich die WechselFabrik. Geben Sie diese Information einfach bei der Anforderung der Tarifoptionen an.
Wärmestrom, oder auch Heizstrom genannt, kann auf vier verschiedene Arten gemessen werden. Die Art der Messung ist entscheidend bei der Tarifauswahl.
Ist ein Vertragspartner z.B. der Ehepartner verstorben müssen die Verträge umgestellt werden.
Dies ist zumindest für Strom- und Gasverträge kein Problem und eine gute Gelegenheit den Anbieter zu wechseln.
Bei dem neuen Anbieter einfach den neuer Vertragspartner angegeben und zu den Angaben zur Belieferung einen „Umzug/Einzug“ angegeben.
Eine Kündigung oder Mitteilung bei Ihrem alten Anbieter ist nicht nötig.
Zur Sicherheit informieren Sie sich dazu aber nochmal bei Ihrem neuen Anbieter.
Die neue Anmeldung der Wohnung bei einem Versorger sollte in etwa drei bis sechs Wochen vor dem Einzug erfolgen. So hat der neue Energieanbieter genügend Zeit alles für die neue Versorgungsstelle vorzubereiten. Aber aufpassen!: Der alte Tarif (am alten Bezugsort) muss meistens 4 bis 8 Wochen vorher gekündigt worden sein.
Sollten Sie die Anmeldung bei einem neuen Anbieter im Umzugsstress vergessen haben, stehen Sie weder im Dunklen noch im Kalten, hier springt der Grundversorger ein. In Deutschland ist gesetzlich sichergestellt, dass jeder Haushalt mit Elektrizität und Gas versorgt wird. Allerdings kann dieser recht teuer sein. Aber keine Angst, der Grundversorger kann zu jeder Zeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Somit ist ein Wechsel zu einem günstigeren Energieanbieter stets möglich.
Wenn Sie umziehen gibt es bezüglich Ihrer Strom- und Gastarife mehrere Möglichkeiten:
Hatten Sie bisher noch keinen Energieliefervertrag, der auf Ihren Namen läuft, müssen Sie sich hier keine Gedanken machen. Dies kann beispielsweise beim Auszug aus dem Haus Ihrer Eltern, einer WG oder einer gemeinsamen Wohnung der Fall sein.
Siehe hierzu: Energieanbieter bei Einzug finden
Läuft bereits ein Energieliefervertrag auf Ihren Namen, gibt es wiederrum zwei Optionen:
a.) Aktuellen Anbieter mitnehmen
Falls der aktuelle Lieferant auch das Gebiet Ihrer neuen Wohnung beliefert, können Sie den Anbieter über den Umzug informieren und den Tarif „mitnehmen“. Den Strom- und Gasversorger mit zu nehmen kann von Vorteil sein, wenn dieser bereits sehr günstig ist, oder Sie noch Bonuszahlungen erwarten. Diese Bonuszahlungen werden oft erst nach einem Belieferungsjahr ausbezahlt, weshalb eine Mitnahme des Energieversorgers sehr interessant sein kann. In diesem Fall müssen Sie Ihrem aktuellen Lieferanten lediglich die neue Adresse mitteilen.
b.) Aktuellen Anbieter kündigen und neuen suchen
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit Ihren aktuellen Tarif zu kündigen und sich für die neue Wohnung einen neuen Tarif zu suchen. Dies ist in den meisten Fällen zu empfehlen. Informieren Sie sich am besten zuvor, zu welchen Konditionen eine Belieferung von einem neuen Versorger angeboten wird und vergleichen Sie diese mit Ihrem aktuellen. Sind alternative Energieanbieter günstiger, müssen Sie Ihren aktuellen Liefervertrag kündigen. Dazu brauchen Sie die Kontaktdaten Ihres Nachmieters bzw. des neuen Eigentümers der Immobilie. Diese Information kann nämlich für die Netzwerke und Ihren alten Anbieter von Relevanz sein, besonders wenn der Nachmieter/neue Eigentümer den alten Vertrag übernimmt. Weiterhin sollten Sie zum Datum Ihres Umzuges den Zählerstand ablesen und diesen Ihrem alten Anbieter mitteilen.
In jedem Fall müssen Sie sich jedoch bei Ihrem aktuellen Anbieter informieren ob der Stromtarif gekündigt werden kann, oder in die neue Wohnung mitgenommen werden muss. Hier unterscheiden Energieanbieter bei Umzügen in Umzüge innerhalb oder außerhalb des Netzgebiets. Ziehen Sie innerhalb des Belieferungsgebiets um, bestehen manche Anbieter auf die Erfüllung des Vertrages. Ziehen Sie in ein Gebiet außerhalb des Netzgebiets, kann der Vertrag gekündigt werden.
Etwaige Vorauszahlungen oder Abschläge werden nur in Einzelfällen durch Bonuszahlungen gemindert.
Der angegebene Bonus ist in den von uns berechneten Gesamtkosten bereits enthalten.
Den angegebenen Sofortbonus gewährt der Anbieter einmalig für den Anbieterwechsel. Dieser kann sich entweder anteilig auf die Abschlagszahlungen des ersten Belieferungsjahres auswirken oder wird zu einem bestimmten Zeitpunkt (vom Anbieter abhängig) direkt ausgezahlt werden.
Der angegebene Bonus ist in den von uns berechneten Gesamtkosten bereits enthalten.
Den angegebenen Neukundenbonus gewährt der Anbieter einmalig für den Anbieterwechsel. Der Bonus wird in der Regel nach einem vollen Belieferungsjahr auf der Jahresrechnung gutgeschrieben.